1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kaufverträge und, soweit ausdrücklich angeboten, ergänzende Dienstleistungen, die über den Onlineshop unter
aufgehtsfreunde.shop
zwischen dem Kunden und
Josef Kolb
Limesstraße 17
93342 Saal a.d. Donau
Deutschland
Telefon: 09441 / 296435
E-Mail: info@aufgehtsfreun.de
geschlossen werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit nachfolgend keine abweichende Regelung getroffen wird.
2. Verbraucher und Unternehmer
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Sortiment und besondere gesetzliche Anforderungen
Unser Sortiment umfasst insbesondere Jagdtechnik, Wärmebildtechnik, Nachtsichttechnik, Jagdoptik und Jagdzubehör sowie Waffen, Munition, Schalldämpfer, wesentliche Teile von Schusswaffen und weitere Gegenstände, deren Erwerb, Besitz, Überlassung, Beförderung oder Verwendung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen kann.
Für Waffen, Munition, Schalldämpfer, wesentliche Teile und sonstige waffenrechtlich relevante Gegenstände gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Waffengesetz sowie gegebenenfalls weitere waffen-, jagd-, beschuss-, transport-, gefahrgut-, alters- und außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften.
Eine Bestellung über unseren Onlineshop ersetzt keine gesetzlich erforderliche Erwerbsberechtigung, Erlaubnis, Genehmigung oder sonstige behördliche Voraussetzung.
Erlaubnispflichtige, altersbeschränkte oder sonst besonders regulierte Gegenstände werden ausschließlich überlassen, wenn sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen für den jeweiligen Gegenstand, den konkreten Erwerb und den jeweiligen Erwerber erfüllt sind.
4. Waffenrechtliche Hinweise bei Angeboten
Bei Angeboten von Waffen und Munition beachten wir die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise zur Erwerbsberechtigung beziehungsweise zum Mindestalter.
Soweit für den jeweiligen angebotenen Gegenstand erforderlich, erfolgt insbesondere der Hinweis:
- „Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis“ bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen und erlaubnispflichtiger Munition,
- „Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr“ bei nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen, nicht erlaubnispflichtiger Munition und sonstigen Waffen.
Soweit ausnahmsweise Gegenstände angeboten werden, deren Umgang grundsätzlich verboten ist und deren Erwerb nur aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme oder behördlichen Ausnahmegenehmigung zulässig ist, erfolgt eine Überlassung ausschließlich bei Vorliegen sämtlicher hierfür erforderlicher Voraussetzungen.
Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie die im konkreten Produktangebot angegebenen Erwerbsvoraussetzungen.
5. Produktdarstellung und Bestellvorgang
Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.
Der Kunde kann die gewünschten Produkte zunächst in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor Absenden der Bestellung über die hierfür vorgesehenen Funktionen prüfen und korrigieren.
Durch Betätigung der abschließenden Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb enthaltenen Waren beziehungsweise zur Beauftragung ausdrücklich ausgewählter Zusatzleistungen ab.
Die Bestellsituation wird entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gestaltet. Gegenüber Verbrauchern wird insbesondere eindeutig darauf hingewiesen, dass die Bestellung eine Zahlungspflicht auslöst.
6. Vertragsschluss
Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde in der Regel automatisch eine Eingangs- beziehungsweise Bestellbestätigung per E-Mail.
Diese automatische Nachricht bestätigt zunächst lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Kaufangebots dar, sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.
Dies gilt auch dann, wenn die automatische Eingangsbestätigung bereits unsere Bankverbindung oder sonstige Informationen zur Zahlungsabwicklung enthält.
Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Angebot des Kunden
- durch eine gesonderte Auftragsbestätigung ausdrücklich annehmen oder
- die bestellte Ware versenden beziehungsweise zur Abholung bereitstellen und den Kunden hierüber informieren.
Bei erlaubnispflichtigen, altersbeschränkten oder anderweitig regulierten Gegenständen erfolgt die Vertragsannahme grundsätzlich erst, nachdem die für den konkreten Erwerb erforderlichen Angaben und Nachweise vollständig vorliegen und die rechtmäßige Abwicklung geprüft werden konnte.
Sollte vor Vertragsannahme bereits eine Zahlung erfolgt sein und die Bestellung nicht angenommen werden können, wird der betreffende Betrag zurückerstattet.
7. Erwerbsberechtigung, Identität und Altersnachweis
Waffen, Munition, Schalldämpfer, wesentliche Teile und andere erlaubnispflichtige oder altersbeschränkte Gegenstände werden ausschließlich an Personen überlassen, die zum Erwerb des jeweiligen Gegenstandes berechtigt sind.
Der Kunde ist verpflichtet, uns die für den konkreten Erwerb erforderlichen Angaben und Nachweise vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Je nach Gegenstand und Erwerbsvorgang können hierzu insbesondere gehören:
- gültiger Jagdschein,
- Waffenbesitzkarte,
- Voreintrag oder sonstige Erwerbserlaubnis,
- Munitionserwerbsberechtigung,
- Waffenhandels- oder Waffenherstellungserlaubnis,
- behördliche Ausnahmegenehmigung oder sonstige besondere Erlaubnis,
- amtlicher Identitäts- oder Altersnachweis,
- die für einen meldepflichtigen Vorgang erforderlichen NWR-Ordnungsnummern,
- insbesondere Personen-ID (P-ID) und Erlaubnis-ID (E-ID) sowie, soweit für den jeweiligen Vorgang erforderlich, Waffen-ID (W-ID) oder Waffenteil-ID (T-ID),
- bei juristischen Personen, Kaufleuten oder Personenvereinigungen die für den jeweiligen Vorgang erforderlichen NWR-Daten beziehungsweise Ordnungsnummern,
- weitere gesetzlich erforderliche Angaben oder Dokumente.
Welche Angaben und Nachweise im Einzelfall erforderlich sind, richtet sich nach dem bestellten Gegenstand, dem konkreten Erwerbsvorgang, der Person des Erwerbers und der jeweils geltenden Rechtslage.
Die bloße Vorlage eines Dokumentes oder einer NWR-Ordnungsnummer begründet keinen Anspruch auf Überlassung, wenn die konkrete Erwerbsberechtigung hierdurch nicht ausreichend nachgewiesen wird oder andere rechtliche Hindernisse bestehen.
8. Prüfung der Erwerbsberechtigung und gesetzliche Anzeigen
Waffen oder Munition werden nur an Personen überlassen, deren Berechtigung offensichtlich ist oder entsprechend den gesetzlichen Anforderungen nachgewiesen wurde.
Soweit gesetzlich vorgesehen, können zur Prüfung der Erwerbsberechtigung die hierfür vorgesehenen behördlichen beziehungsweise elektronischen Verfahren genutzt werden.
Soweit gesetzliche Anzeige-, Melde- oder Dokumentationspflichten bestehen, werden Erwerb, Überlassung oder andere meldepflichtige Vorgänge entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angezeigt beziehungsweise dokumentiert.
Bei elektronisch anzuzeigenden Vorgängen werden die hierfür gesetzlich erforderlichen NWR-Ordnungsnummern und sonstigen Daten verwendet.
9. Fehlende oder nicht ausreichende Erwerbsnachweise
Eine Bestellung eines erlaubnispflichtigen, altersbeschränkten oder anderweitig regulierten Gegenstandes kann insbesondere dann nicht angenommen beziehungsweise ausgeführt werden, wenn
- die erforderliche Erwerbsberechtigung nicht besteht,
- erforderliche Angaben oder Nachweise fehlen,
- Nachweise abgelaufen, unvollständig, widersprüchlich oder für den konkreten Erwerb nicht ausreichend sind,
- erforderliche NWR-Daten für einen meldepflichtigen Vorgang nicht zur Verfügung stehen,
- die Identität des Erwerbers nicht ausreichend festgestellt werden kann,
- gesetzliche Altersvoraussetzungen nicht erfüllt sind,
- eine erforderliche Genehmigung oder Ausnahme fehlt,
- die rechtmäßige Überlassung, Beförderung oder Übergabe nicht gewährleistet werden kann oder
- sonstige gesetzliche Verbote oder Beschränkungen entgegenstehen.
Wir können dem Kunden zur Vorlage noch fehlender Angaben oder Nachweise eine angemessene Frist setzen.
Bestehen begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abwicklung, erfolgt bis zur Klärung keine Überlassung der betreffenden Ware.
10. Preise und Versandkosten
Die gegenüber Verbrauchern im Onlineshop angegebenen Preise sind Gesamtpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Zusätzlich können Versandkosten anfallen. Die für die jeweilige Bestellung anfallenden Versandkosten werden im Onlineshop beziehungsweise im Bestellvorgang angezeigt.
Für Waffen, Munition, Schalldämpfer oder andere regulierte beziehungsweise besonders zu befördernde Waren können aufgrund der erforderlichen Versandart besondere Versandkosten gelten.
Maßgeblich sind die für die konkrete Bestellung im Bestellprozess ausgewiesenen Preise und Versandkosten.
11. Preis-, Darstellungs- und Eingabefehler
Trotz sorgfältiger Pflege des Onlineshops können technische Fehler, Schreibfehler oder offensichtlich unzutreffende Preis- oder Produktangaben auftreten.
Solange noch kein Vertrag zustande gekommen ist, sind wir nicht verpflichtet, eine auf einer offensichtlich fehlerhaften Angabe beruhende Bestellung anzunehmen.
Wird ein Fehler vor Vertragsannahme festgestellt, können wir den Kunden hierüber informieren und ihm die Möglichkeit geben, auf Grundlage der korrigierten Angaben eine neue Bestellung abzugeben.
Ist bereits ein Vertrag zustande gekommen, richten sich die Rechte der Vertragsparteien nach den gesetzlichen Vorschriften.
12. Zahlung
Soweit im Onlineshop nichts anderes angegeben wird, erfolgt die Zahlung derzeit per Vorkasse durch Banküberweisung.
Der Kunde erhält die zur Zahlung erforderlichen Informationen im Rahmen der Bestell- beziehungsweise Vertragsabwicklung.
Die Ware wird grundsätzlich erst nach vollständigem Eingang des geschuldeten Kaufpreises versandt beziehungsweise übergeben, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Bei erlaubnispflichtigen, altersbeschränkten oder sonst regulierten Gegenständen erfolgt die Überlassung zusätzlich erst, wenn die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
13. Lieferung und Versand
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene und für den jeweiligen Gegenstand rechtlich zulässige Lieferadresse.
Die angebotenen Versandarten und die hierfür anfallenden Versandkosten ergeben sich aus den Angaben im Onlineshop und im Bestellprozess.
Für Waren des allgemeinen Sortiments können reguläre Paket- und Versanddienstleister eingesetzt werden.
Für Waffen, Munition, Schalldämpfer oder andere Waren mit besonderen gesetzlichen, transportrechtlichen oder sicherheitsbezogenen Anforderungen werden ausschließlich Beförderungsarten eingesetzt, die für den jeweiligen Gegenstand geeignet und rechtlich zulässig sind.
Ein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Versanddienstleister oder eine bestimmte Versandart besteht nicht, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Ein Versandweg oder Übergabeort, der für den betreffenden Gegenstand rechtlich unzulässig ist oder eine ordnungsgemäße und sichere Überlassung nicht gewährleistet, kann nicht verlangt werden.
14. Versand von Waffen, Munition und anderen regulierten Gegenständen
Beim Versand von Waffen und Munition werden die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen an die ordnungsgemäße Beförderung sowie die erforderlichen Vorkehrungen gegen ein Abhandenkommen beachtet.
Munition wird bei gewerbsmäßiger Überlassung beziehungsweise Beförderung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in verschlossenen Packungen überlassen.
Verpackungen und Verschlüsse von Schusswaffen und Munition werden so ausgeführt, dass sie für die vorgesehene Beförderung ausreichend fest und sicher sind und den bei einem ordnungsgemäßen Transport zu erwartenden Beanspruchungen standhalten.
Erlaubnispflichtige Gegenstände werden nur an Personen überlassen, die zum Erwerb beziehungsweise zur tatsächlichen Entgegennahme des jeweiligen Gegenstandes berechtigt sind.
Soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder der eingesetzten Versandart eine Identitäts-, Alters-, Berechtigungs- oder Empfangsprüfung erforderlich ist, hat der Empfänger die hierfür notwendigen Nachweise bei der Übergabe vorzulegen.
Eine Übergabe an andere Personen, Ablagestellen, Pack- oder Paketstationen oder andere Empfangseinrichtungen erfolgt bei regulierten Gegenständen nur, soweit dies für den konkreten Gegenstand rechtlich zulässig ist und eine rechtmäßige Überlassung gewährleistet bleibt.
Soll ein erlaubnispflichtiger Gegenstand an eine andere Person als den Besteller übergeben werden, muss auch die tatsächliche Empfangsperson zum Erwerb beziehungsweise Empfang des konkreten Gegenstandes berechtigt sein.
15. Fehlgeschlagene Zustellung und Annahmeverzug
Der Kunde hat im Rahmen seiner vertraglichen Pflichten dafür Sorge zu tragen, dass eine rechtlich zulässige Zustellung an die von ihm angegebene Adresse möglich ist und erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen werden.
Kann eine bereits versandte Ware aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht ordnungsgemäß zugestellt oder übergeben werden, insbesondere wegen
- einer vom Kunden fehlerhaft angegebenen Lieferadresse,
- einer vom Kunden zu vertretenden Verweigerung einer erforderlichen Identitäts-, Alters- oder Berechtigungsprüfung oder
- des schuldhaften Versäumens eines verbindlich vereinbarten Übergabe- beziehungsweise Zustelltermins,
bleiben unsere gesetzlichen Ansprüche auf Ersatz hierdurch entstandener notwendiger Mehraufwendungen beziehungsweise Schäden unberührt, soweit deren gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Hierzu können insbesondere tatsächlich erforderliche Kosten einer erneuten Beförderung, Rückbeförderung oder erforderlichen Aufbewahrung gehören.
Eine pauschale Vertragsstrafe oder pauschale Bearbeitungsgebühr wird hierdurch nicht vereinbart.
16. Lieferzeit
Die im Onlineshop angegebenen Lieferzeiten gelten unter Berücksichtigung der vereinbarten Zahlungsart und der für den jeweiligen Vertrag erforderlichen gesetzlichen Prüfungen.
Bei vereinbarter Vorkasse erfolgt die Lieferung erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Bei erlaubnispflichtigen oder sonst regulierten Gegenständen erfolgt eine Vertragsannahme grundsätzlich erst nach erfolgreicher Prüfung der hierfür erforderlichen Voraussetzungen.
Gesetzliche Rechte des Kunden wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges bleiben unberührt.
Für Verbrauchsgüterkäufe gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Leistungszeit.
17. Gefahrübergang
Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm benannten empfangsberechtigten Dritten über.
Beauftragt der Verbraucher selbst einen Spediteur, Frachtführer oder eine andere zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Einrichtung, ohne dass diese zuvor von uns benannt wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gefahrübergang.
Gegenüber Unternehmern geht bei einem Versendungskauf die Gefahr grundsätzlich mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Einrichtung über.
18. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
19. Beratung und Empfehlungen zu Waffen, Schalldämpfern und Munition
Empfehlungen zu Waffen, Schalldämpfern, Munition und deren Kombination erfolgen auf Grundlage der uns bekannten technischen Daten, Herstellerinformationen, der vom Kunden mitgeteilten Anforderungen sowie unserer fachlichen Erfahrung.
Bei Schalldämpfern können insbesondere Kaliber, Gewinde, Waffenmodell, Laufausführung, Einsatzbereich sowie die vom Hersteller vorgegebenen technischen Einsatzgrenzen berücksichtigt werden.
Bei Munition können insbesondere Kaliber, Waffenart, jagdlicher Einsatzzweck, Geschossart, Schussentfernung und weitere vom Kunden mitgeteilte Anforderungen berücksichtigt werden.
Die technische Eignung oder fachliche Empfehlung eines Schalldämpfers beziehungsweise einer bestimmten Munition bedeutet nicht, dass aus der konkreten Kombination von Waffe, Schalldämpfer und Munition eine bestimmte Präzision, Treffpunktlage, Streukreisgröße, Schalldämpfung oder sonstige konkrete Schussleistung folgt.
Das tatsächliche Schussverhalten einer Kombination kann regelmäßig erst durch praktischen Beschuss der konkreten Waffe mit dem konkreten Schalldämpfer und der verwendeten Munition beurteilt werden.
Eine bestimmte quantitative Schuss-, Präzisions- oder Dämpfungsleistung ist nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurde oder sich eine entsprechende Anforderung nach den gesetzlichen Vorschriften aus dem konkreten Vertrag ergibt.
Gesetzliche Mängelrechte, ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften und gesetzlich maßgebliche Produktangaben bleiben unberührt.
20. Individuelles Präzisionsverhalten von Munition
Eine Empfehlung bestimmter Munition erfolgt anhand der verfügbaren technischen Informationen, der vom Kunden genannten Waffe, der vorgesehenen Verwendung und insbesondere der jagdlichen Anforderungen.
Aufgrund der individuellen Eigenschaften von Schusswaffen kann nicht vorausgesetzt werden, dass eine bestimmte Laborierung aus jeder Waffe desselben Kalibers oder Modells dieselbe Präzision, Treffpunktlage oder sonstige Schussleistung erzielt.
Auch Waffen gleichen Herstellers, Modells und Kalibers können auf unterschiedliche Laborierungen oder Fertigungslose verschieden reagieren.
Herstellerangaben zu Geschwindigkeit, Energie, Flugbahn, Präzision oder anderen ballistischen Eigenschaften beziehen sich auf die jeweils angegebenen beziehungsweise zugrunde liegenden Prüfbedingungen. Identische Ergebnisse aus der konkreten Waffe des Kunden werden dadurch nicht zugesichert, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
21. Waffen-, Optik-, Schalldämpfer- und Munitionskombinationen
Werden mehrere Komponenten gemeinsam als Paket oder Kombination angeboten, bedeutet die Zusammenstellung, dass die Komponenten nach den bekannten technischen Daten und dem vorgesehenen Einsatzzweck für die angebotene Kombination ausgewählt wurden.
Eine solche Zusammenstellung allein stellt keine Garantie für eine bestimmte Treffpunktlage, Streukreisgröße, Präzision, Dämpfungsleistung oder sonstige individuelle Schussleistung des konkreten Gesamtsystems dar.
Soweit eine bestimmte technische Kompatibilität, Beschaffenheit oder Verwendung ausdrücklich vereinbart wurde, bleibt diese Vereinbarung maßgeblich.
Das individuelle Schussverhalten einer konkreten Waffen-, Optik-, Schalldämpfer- und Munitionskombination kann insbesondere durch die konkrete Waffe, den Lauf und dessen Zustand, Montage und Optik, Schalldämpfer, Laborierung, Munitionslos, äußere Bedingungen und weitere technische Einflüsse bestimmt werden.
Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
22. Einschieß- und Funktionsprüfservice
Soweit angeboten, kann der Kunde zusätzlich einen Einschieß-, Kontroll- oder Funktionsprüfservice beauftragen.
Im Rahmen eines solchen Auftrags können insbesondere Waffe, Optik, Montage, Schalldämpfer und vorgesehene Munition durch tatsächlichen Beschuss geprüft, eingestellt oder eingeschossen werden.
Dem Kunden ist bekannt, dass ein beauftragter Beschuss bestimmungsgemäß zu Schuss-, Schmauch-, Verbrennungs- oder sonstigen betriebsüblichen Spuren insbesondere an Waffe und Schalldämpfer führen kann und hierbei Munition verbraucht wird.
Soweit solche Spuren durch den von uns vertragsgemäß ausgeführten und vom Kunden beauftragten Prüf- oder Einschießservice entstehen, stellen sie für sich allein keinen Mangel dar.
Der konkrete Umfang der Leistung sowie gegebenenfalls ausdrücklich vereinbarte Prüfkriterien richten sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung beziehungsweise individuellen Vereinbarung.
Sofern keine bestimmte Präzisions- oder sonstige Schussleistung ausdrücklich vereinbart wurde, beinhaltet der Einschieß- oder Funktionsprüfservice keine Garantie für eine bestimmte Streukreisgröße, dauerhaft unveränderte Treffpunktlage oder ein bestimmtes Ergebnis unter von den Prüfbedingungen abweichenden Bedingungen.
Bei Verbrauchern gelten für einen vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist gewünschten Beginn der Dienstleistung die gesetzlichen Vorschriften. Erforderliche Erklärungen des Verbrauchers werden gesondert eingeholt.
Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
23. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
Die Bedingungen, Fristen, das Verfahren zur Ausübung des Widerrufsrechts, die Rechtsfolgen des Widerrufs sowie das Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus unserer gesonderten Widerrufsbelehrung.
Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht gelten ausschließlich in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
Der Umstand allein, dass es sich bei einer Ware um eine Waffe, Munition, einen Schalldämpfer oder einen anderen erlaubnispflichtigen Gegenstand handelt, führt nicht zum Ausschluss eines ansonsten bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechts.
Insbesondere führt die bloße Öffnung einer Munitionsverpackung nicht allein dazu, dass ein gesetzliches Widerrufsrecht entfällt.
Gesetzliche Anforderungen an Besitz, Transport, Beförderung, Überlassung und Empfang regulierter Gegenstände bleiben auch im Falle eines Widerrufs zu beachten.
24. Rücksendekosten bei einem Widerruf
Im Falle eines gesetzlichen Widerrufs trägt der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, sofern er hierüber entsprechend den gesetzlichen Anforderungen vor Vertragsschluss informiert wurde.
Dies gilt auch für Waffen, Munition, Schalldämpfer und andere regulierte Waren.
Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder der für sie geltenden Beförderungsanforderungen nicht auf dem normalen Postweg zurückgesandt werden können, gelten die in der Widerrufsbelehrung angegebenen beziehungsweise dort geschätzten unmittelbaren Rücksendekosten.
Erfordert die rechtmäßige Rücksendung mehrere getrennte Beförderungsvorgänge, richten sich die Kosten nach den für die betreffenden Waren erforderlichen Rücksendungen und den Angaben in der Widerrufsbelehrung.
Die vorstehenden Regelungen betreffen die Rücksendekosten bei einem Widerruf. Für mangelhafte oder falsch gelieferte Ware gelten die gesetzlichen Regelungen über die Mängelhaftung und Nacherfüllung.
25. Rücksendung von Waffen, Munition, Schalldämpfern und anderen regulierten Gegenständen
Auch bei der Rücksendung von Waffen, Munition, Schalldämpfern und anderen regulierten Gegenständen müssen sämtliche gesetzlichen Anforderungen an Besitz, Verpackung, Transport, Beförderung, Übergabe und Empfang eingehalten werden.
Der Kunde wird daher gebeten, vor der Rücksendung eines solchen Gegenstandes Kontakt mit uns aufzunehmen, damit ein geeigneter und rechtlich zulässiger Rücktransport abgestimmt beziehungsweise organisiert werden kann.
Diese Bitte um vorherige Kontaktaufnahme ist keine Voraussetzung für die wirksame Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts oder anderer gesetzlicher Rechte des Kunden.
Der Kunde darf für regulierte Waren keinen Beförderungsweg oder Versanddienstleister verwenden, der zur Beförderung des konkreten Gegenstandes rechtlich nicht zulässig oder nach den jeweiligen Beförderungsbedingungen nicht geeignet ist.
Insbesondere bei Munition können besondere gefahrgut-, transport- und verpackungsrechtliche Vorgaben sowie Einschränkungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens bestehen.
Soweit eine Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit oder der hierfür geltenden Beförderungsvorschriften nicht auf dem normalen Postweg zurückgesandt werden kann, wird ein geeigneter Rücktransport mit dem Kunden abgestimmt beziehungsweise organisiert.
Bei einem von uns organisierten Rücktransport sind die von uns mitgeteilten, für die sichere und rechtmäßige Beförderung erforderlichen Verpackungs- und Übergabehinweise zu beachten.
Verpackung und Verschluss müssen für die betreffende Ware und die vorgesehene Beförderung geeignet sein und einen sicheren Transport gewährleisten.
26. Wertersatz bei einem Widerruf
Die Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts wird durch die Prüfung oder Ingebrauchnahme einer Ware nicht automatisch ausgeschlossen.
Der Verbraucher kann jedoch nach den gesetzlichen Vorschriften zum Wertersatz für einen Wertverlust verpflichtet sein, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung ihrer Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig war, und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für einen Wertersatz erfüllt sind.
Die Höhe eines etwaigen Wertersatzes richtet sich nach dem tatsächlich eingetretenen Wertverlust.
Gesetzliche Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.
27. Beschossene Waffen und Schalldämpfer
Das gesetzliche Widerrufsrecht wird allein durch eine Ingebrauchnahme oder einen Beschuss einer Waffe beziehungsweise die Benutzung eines Schalldämpfers beim Schießen nicht automatisch ausgeschlossen.
Ein tatsächlicher Beschuss beziehungsweise eine bestimmungsgemäße Verwendung beim Schießen kann jedoch über den zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise erforderlichen Umgang hinausgehen und zu einem erheblichen Wertverlust führen.
Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn hierdurch Schuss-, Schmauch-, Verbrennungs-, Montage- oder andere Gebrauchsspuren entstehen oder die Ware anschließend nicht mehr als unbenutzte Neuware veräußert werden kann.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Verbraucher Wertersatz für den tatsächlich eingetretenen Wertverlust zu leisten.
Ein bestimmter pauschaler Wertverlust wird nicht vereinbart. Maßgeblich ist der Zustand und der tatsächlich eingetretene Wertverlust der konkreten Ware.
Dies gilt nicht für Gebrauchsspuren, die bereits vor Übergabe an den Kunden durch einen ausdrücklich von ihm beauftragten und von uns vertragsgemäß ausgeführten Einschieß- oder Funktionsprüfservice entstanden sind.
Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
28. Geöffnete oder angebrochene Munition
Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt bei Munition nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bestehen.
Das Öffnen einer original verschlossenen Munitionsverpackung, die Entnahme einzelner Patronen, eine Beschädigung oder Veränderung der Verpackung sowie Veränderungen ihres Inhalts können zu einem tatsächlichen Wertverlust führen.
Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund des Zustandes von Verpackung oder Inhalt die ursprüngliche Vollständigkeit, unveränderte Beschaffenheit, sichere Zuordnung oder weitere Verkehrsfähigkeit beziehungsweise Verwertbarkeit nicht mehr in gleicher Weise festgestellt werden kann wie bei original verschlossener Ware.
Soweit ein solcher Wertverlust auf einen Umgang zurückzuführen ist, der zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendig war, kann der Verbraucher bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zum Wertersatz für den tatsächlich eingetretenen Wertverlust verpflichtet sein.
Ein pauschaler vollständiger Wertverlust allein aufgrund des Öffnens der Verpackung wird nicht vereinbart.
Verbrauchte, abgefeuerte, beschädigte, ausgetauschte oder anderweitig veränderte Munition wird bei der Feststellung eines etwaigen tatsächlichen Wertverlustes entsprechend ihrem tatsächlichen Zustand berücksichtigt.
Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
29. Freiwillige Rücknahmen
Außerhalb gesetzlicher Widerrufs-, Rücktritts- oder Mängelrechte erfolgt eine Rücknahme ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung und aus Kulanz.
Geöffnete oder angebrochene Munition sowie beschossene Waffen oder Schalldämpfer sind von einer freiwilligen Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.
Aus einer in einem Einzelfall gewährten freiwilligen Rücknahme entsteht kein Anspruch auf eine entsprechende Rücknahme in anderen Fällen.
30. Gesetzliche Mängelhaftung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung, soweit gegenüber Unternehmern nachfolgend keine gesetzlich zulässige abweichende Regelung getroffen wird.
Für Verbraucher gelten insbesondere die gesetzlichen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf.
Soweit ein Hersteller oder ein anderer Garantiegeber zusätzlich eine Garantie gewährt, bestehen die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden unabhängig von dieser Garantie fort.
Eine Herstellergarantie ersetzt nicht die gesetzlichen Ansprüche des Kunden gegen uns als Verkäufer.
31. Falschlieferungen, unzutreffende Beschreibungen und Nacherfüllung
Wird eine andere als die vertraglich geschuldete Ware geliefert oder entspricht die Ware nicht den für den Vertrag maßgeblichen gesetzlichen oder wirksam vereinbarten Anforderungen, richten sich die Rechte des Kunden nach dem gesetzlichen Mängelhaftungsrecht.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn eine Ware aufgrund einer für den konkreten Vertrag maßgeblichen unzutreffenden Produktbeschreibung nicht die geschuldete Beschaffenheit, Funktionalität oder Kompatibilität besitzt.
Im Rahmen der gesetzlichen Nacherfüllung tragen wir die hierfür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die erforderlichen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.
Die Regelungen über die vom Verbraucher zu tragenden Rücksendekosten bei einem Widerruf finden auf erforderliche Kosten der gesetzlichen Nacherfüllung keine Anwendung.
32. Waren mit digitalen Elementen und Aktualisierungen
Soweit Produkte digitale Elemente enthalten oder mit digitalen Produkten beziehungsweise Diensten verbunden sind und die besonderen gesetzlichen Vorschriften für Waren mit digitalen Elementen Anwendung finden, gelten diese Vorschriften.
Dies kann insbesondere Produkte betreffen, deren vertragsgemäße Funktion von Software, Firmware, digitalen Inhalten oder digitalen Diensten abhängt.
Gesetzlich geschuldete Aktualisierungen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bereitgestellt beziehungsweise der Verbraucher wird über deren Bereitstellung informiert, soweit uns eine entsprechende Verpflichtung trifft.
Die gesetzlichen Mängelrechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
33. Gebrauchte Waren
Soweit gebrauchte Waren angeboten werden, wird deren Zustand im konkreten Produktangebot beschrieben.
Gebrauchsspuren, altersbedingte Abnutzungen oder andere von den objektiven Anforderungen abweichende Eigenschaften können gegenüber Verbrauchern nur dann als vereinbarte Beschaffenheit berücksichtigt werden, wenn die hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten wurden.
Eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Waren gegenüber Verbrauchern erfolgt nur, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens hierüber informiert wurde und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
Allein diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bewirken gegenüber Verbrauchern keine Verkürzung der Verjährungsfrist für gebrauchte Waren.
34. Mängelhaftung gegenüber Unternehmern
Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen und gebrauchten Waren grundsätzlich ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit eine solche Verkürzung gesetzlich zulässig ist.
Die Verkürzung gilt insbesondere nicht
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- soweit wir eine Garantie übernommen haben,
- für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz,
- für gesetzlich geschützte Rückgriffsansprüche innerhalb einer Lieferkette, soweit eine abweichende Regelung gesetzlich ausgeschlossen oder nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig ist,
- sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Verkürzung gesetzlich ausgeschlossen ist.
Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, bleiben die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere nach § 377 HGB, unberührt.
35. Produktbeschreibungen und Produktbilder
Für die vereinbarte Beschaffenheit der Ware sind die gesetzlichen Vorschriften sowie die im konkreten Vertrag wirksam vereinbarten Eigenschaften maßgeblich.
Produktbeschreibungen und Produktbilder dienen der Beschreibung und Darstellung der angebotenen Ware.
Geringfügige Unterschiede in der Darstellung, die insbesondere durch Bildschirmdarstellung, Beleuchtung oder Fotografie bedingt sind, stellen für sich allein keinen Mangel dar, soweit die Ware im Übrigen der vereinbarten und gesetzlich geschuldeten Beschaffenheit entspricht.
Abweichungen aufgrund unterschiedlicher Produktionschargen, Ausführungen oder Verpackungen sind nur insoweit unbeachtlich, als hierdurch die vereinbarte oder gesetzlich geschuldete Beschaffenheit nicht beeinträchtigt wird.
Bei gebrauchten Einzelstücken oder individuell fotografierten Waren sind die konkrete Produktbeschreibung und die der konkreten Ware zugeordneten Produktbilder besonders zu berücksichtigen.
36. Rechtmäßige Verwendung der Produkte
Der Erwerb eines Artikels über unseren Onlineshop beinhaltet keine Erlaubnis für eine Verwendung, die nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften einer gesonderten Erlaubnis bedarf oder verboten ist.
Dies kann insbesondere Waffen, Munition, Schalldämpfer sowie bestimmte Nacht-, Wärmebild-, Ziel-, Beleuchtungs- oder andere technische Geräte und deren konkrete Verwendung betreffen.
Für die Verwendung technischer Geräte an oder in Verbindung mit Schusswaffen können insbesondere waffenrechtliche, jagdrechtliche und landesrechtliche Vorschriften gelten.
Der Kunde ist verpflichtet, die für seinen Besitz und die von ihm beabsichtigte Verwendung geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Unsere eigenen gesetzlichen Prüf-, Informations-, Kennzeichnungs-, Anzeige- und sonstigen Pflichten werden hierdurch weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.
37. Gesetzliche Verbote und Beschränkungen
Ein Gegenstand wird nicht überlassen, wenn Erwerb, Besitz, Überlassung, Beförderung oder sonstige Abwicklung gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen würde.
Für Gegenstände, deren Erwerb oder Besitz nur aufgrund einer Ausnahmegenehmigung oder einer anderen besonderen Erlaubnis zulässig ist, muss die hierfür erforderliche Berechtigung vor der Überlassung nachgewiesen werden.
Ein Anspruch auf eine gesetzlich unzulässige Überlassung, Übergabe oder Versandart besteht nicht.
38. Lieferungen ins Ausland und grenzüberschreitende Vorgänge
Lieferungen ins Ausland erfolgen nur, soweit dies im Onlineshop angeboten oder ausdrücklich mit uns vereinbart wurde und sämtliche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei Waffen, Munition, Schalldämpfern, wesentlichen Teilen und anderen regulierten Gegenständen können für das Verbringen, Versenden, Überlassen oder die sonstige grenzüberschreitende Abwicklung zusätzliche Genehmigungs-, Anzeige-, Nachweis- oder sonstige gesetzliche Pflichten bestehen.
Eine grenzüberschreitende Lieferung solcher Gegenstände erfolgt ausschließlich, wenn die für den konkreten Vorgang erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die technische Möglichkeit, im Bestellvorgang eine ausländische Anschrift einzugeben, begründet keinen Anspruch auf Lieferung eines regulierten Gegenstandes in das betreffende Land.
39. Haftung
Wir haften unbeschränkt
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- soweit wir ausdrücklich eine Garantie übernommen haben, nach Maßgabe der jeweiligen Garantieerklärung,
- sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir für Sach- und Vermögensschäden nur in Höhe des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
40. Kundenkommunikation
Die Kommunikation im Zusammenhang mit Bestellungen, Anfragen und Vertragsabwicklungen kann insbesondere per E-Mail oder Telefon erfolgen.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung eine zutreffende und erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben.
Änderungen der für eine laufende Bestellung oder Vertragsabwicklung erforderlichen Kontaktdaten sind uns mitzuteilen.
41. Vertragssprache und Vertragsbestätigung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
Die Bestelldaten werden von uns im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Vertragsabwicklung gespeichert.
Bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern erhält der Kunde die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung innerhalb der gesetzlichen Frist auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail.
Die im Onlineshop bereitgestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vor Abgabe der Bestellung eingesehen, gespeichert und ausgedruckt werden.
Soweit der Kunde ein Kundenkonto verwendet, können dort zusätzlich Informationen zu seinen Bestellungen zur Verfügung stehen.
42. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
43. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
44. Gerichtsstand für Unternehmer
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – unser Geschäftssitz Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
Dasselbe gilt, soweit gesetzlich zulässig, wenn ein Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
45. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Juli 2026