CICO GUNCLEANER GC 55 – Hochleistungs-Waffenreiniger 500 ml
Der CICO GUNCLEANER GC 55 Waffenreiniger 500 ml ist ein alkalischer Hochleistungs-Reiniger für Kurz- und Langwaffen sowie Schalldämpfer. Er entfernt zuverlässig Schmauch- und Schwarzpulverrückstände, Öl, Fett, alte Verharzungen sowie Rückstände von Blut und Insekten.
Der farblose Reiniger eignet sich für Metall-, Kunststoff- und lackierte Holzoberflächen. Er benetzt die zu reinigenden Flächen gleichmäßig, wirkt bereits nach kurzer Einwirkzeit und ermöglicht anschließend das rückstandsfreie Entfernen der gelösten Verschmutzungen mit einem Reinigungstuch.
CICO GUNCLEANER GC 55 reinigt und entfettet, ohne aggressiv auf die dafür vorgesehenen Oberflächen einzuwirken. Der Reiniger ist geruchsneutral, sparsam im Verbrauch und enthält biologisch abbaubare Inhaltsstoffe.
Die praktische 500-ml-Sprühflasche ermöglicht eine gezielte und gleichmäßige Anwendung und eignet sich ideal für die regelmäßige Waffenpflege im jagdlichen und sportlichen Einsatz.
Highlights:
- alkalischer Hochleistungs-Waffenreiniger
- für Kurz- und Langwaffen sowie Schalldämpfer
- 500 ml Sprühflasche
- für Metall, Kunststoff und lackierte Holzoberflächen
- entfernt Schmauch- und Schwarzpulverrückstände
- löst Öl, Fett und alte Verharzungen
- entfernt Blut- und Insektenrückstände
- farblos und geruchsneutral
- nicht aggressiv bei bestimmungsgemäßer Anwendung
- biologisch abbaubare Inhaltsstoffe
- kein Gefahrengut beim Transport
| Technische Daten – CICO GUNCLEANER GC 55 | |
|---|---|
| Produkttyp | alkalischer Hochleistungs-Waffenreiniger |
| Inhalt | 500 ml |
| Gebinde | Sprühflasche |
| Farbe | farblos |
| Geruch | geruchsneutral |
| pH-Wert | 9 |
| Dichte bei 20 °C | 1,02 g/cm³ |
| Siedetemperatur | 100 °C |
| Dynamische Viskosität bei 20 °C | < 30 mPa·s |
| Geeignete Oberflächen | Metall, Kunststoff und lackiertes Holz |
| Einsatzbereich | Kurz- und Langwaffen, Schalldämpfer |
| Transport | kein Gefahrengut |
| CLP-Einstufung | Gemisch nicht als gefährlich eingestuft |
| Lagerstabilität | mindestens 2 Jahre |
